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 - Was wird gefördert ?
- Wer kann gefördert werden ?
- Wann kann der BafA-Förderantrag eingereicht werden ?
- Welche Solaranlagen sind durch die BafA förderfähig ?
- Welche Biomasse-Anlagen sind durch die BafA förderfähig ?
- Welche Fördermittel für Solarkollektor-Anlagen gibt es ?
- Wie ist das Verfahren zur Antragstellung ?
- Warum fördert der Staat "Erneuerbare Energien" ?
10. Welche Fördermittel für Solarkollektor-Anlagen gibt es ?

A) BafA-Basisförderung im GEBÄUDEBESTAND (Altbau):
a) Die Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung bis 40 qm Bruttokollektorfläche:
Die Förderung beträgt 60 € je angefangenem qm Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410 € je Anlage.
b) Die Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 qm Bruttokollektorfläche zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, zur solaren Kälteerzeugung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme: Die Förderung beträgt 105 € je angefangenem qm Bruttokollektorfläche.
c) Die Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 qm Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mind. 100 Litern je qm Bruttokollektorfläche: Die Förderung beträgt für die ersten 40 qm 105 € je qm Bruttokollektorfläche, für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 € je angefangenem qm Bruttokollektorfläche.
d) Die Erweiterung bereits in Betrieb genommener Solarkollektoranlagen um bis zu 40 qm Solarkollektorfläche:
Die Förderung beträgt 45 € je zusätzlich installiertem, angefangenem qm Bruttokollektorfläche.
B) BafA-Basisförderung im NEUBAU:
a) Die Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung bis 40 qm Bruttokollektorfläche:
Die Förderung beträgt 45 € je angefangenem qm Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 307,50 € je Anlage.
b) Die Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 qm Bruttokollektorfläche zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, zur solaren Kälteerzeugung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme: Die Förderung beträgt 78,75 € je angefangenem qm Bruttokollektorfläche.
c) Die Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 qm Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mind. 100 Litern je qm Bruttokollektorfläche: Die Förderung beträgt für die ersten 40 qm 78,75 € je qm Bruttokollektorfläche, für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 33,75 € je angefangenem qm Bruttokollektorfläche.
d) Die Erweiterung bereits in Betrieb genommener Solarkollektoranlagen um bis zu 40 qm Solarkollektorfläche:
Die Förderung beträgt 45 € je zusätzlich installiertem, angefangenem qm Bruttokollektorfläche.
C) BafA-Bonusförderung:
Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Solarkollektoranlagen können eine erhöhte Förderung erhalten:
Kombinationsbonus für die Erstinstallation von Solarkollektoranlagen
Zusätzlich zu der Basisförderung kann der Bonus gewährt werden, sofern gleichzeitig eine förderfähiger Pelletheizkessel errichtet wird.
Der Bonus beträgt 750 € je förderfähige Solarkollektoranlage. Erweiterungen bestehender Anlagen erhalten keine Bonusförderung. Die Förderung ist nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar.
Effizienzbonus für Solarkollektoranlagen:
Die Höhe der Förderung (Basisförderung plus Effizienzbonus) beträgt bei Stufe 1 gemäß Nr. 10 das 0,5-fache und bei Stufe 2 gemäß Nr. 10 das 1-fache der Basisförderung.
Effizienzbonusförderung für besonders effiziente Solarkollektorpumpen:
Die Förderung beträgt 50 Euro pro Pumpe; unabhängig von der Anzahl der Pumpen pro Anlage. Als besonders effiziente Solarkollektorpumpen gelten Pumpen in permanent erregter EC-Motor Bauweise.
Effizienzbonusförderung für besonders effiziente Umwälzpumpen:
Die Umwälzpumpen müssen Bestandteil eines hydraulisch und regeltechnisch optimierten Heizungssystems sein, das mit voreinstellbaren Thermostatventilen an den Heizkörpern und ggf. mit weiteren Abgleicharmaturen ausgestattet ist. Die Förderung beträgt 200 Euro pro
Heizungsanlage. Als besonders effiziente Umwälzpumpen gelten Pumpen, die die Bedingungen des freiwilligen Energielabels der Klasse A der Pumpenhersteller erfüllen. Ein Nachweis über den gemäß VOB/C - DIN 18 380 durchgeführten hydraulischen Abgleich ist vorzulegen.
(Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
=> Holen Sie sich mehr Infos beim Bundesamt für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle
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