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Das Bundesumweltministerium hat die neue Richtlinie zum Marktanreizprogramm (MAP) vorgestellt. Diese enthält erhebliche Verbesserungen der Förderkonditionen u.a. in den folgenden Bereichen;
Solarkollektoren
• Die Basisförderung für die Installation von Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wird bis zum Ende des Jahres von 90 Euro/qm auf 120 Euro/qm erhöht. Ab 2012 wird diese Förderung dann wieder dauerhaft auf 90 Euro/qm gesenkt.
• Der zum Ende des Jahres ausgelaufene "Kesseltauschbonus" für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel wird erneut und ohne zeitliche Befristung in das MAP aufgenommen. Zugleich wird dieser Bonus um 200 Euro auf 600 Euro erhöht. Ab 2012 wird er dann wieder dauerhaft auf 500 Euro sinken.
• Der Kombinationsbonus für die gleichzeitige Errichtung einer Solarwärmeanlage zusammen mit einer Wärmepumpe oder einem Biomasseheizkessel wird ebenfalls bis Ende 2011 von 500 auf 600 Euro erhöht. Ab 2012 beträgt er dann erneut 500 Euro.
Verbesserte Förderkonditionen für erneuerbare Energien im Marktanreizprogramm treten in Kraft
Parlamentarische Staatssekretärin Heinen-Esser gibt Neuregelung auf der Fachmesse ISH in Frankfurt bekannt
Das Bundesumweltministerium verbessert die Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP). Das gab die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser bei der Eröffnung der Internationalen Messe ISH 2011 heute in Frankfurt/Main bekannt. Die ISH ist das größte internationale Forum für Bad-, Gebäude-, Energie- und Klimatechnik. Der Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf der Präsentation innovativer Techniken aus den Bereichen Effizienz und erneuerbare Energien. Heinen-Esser betonte in ihrer Eröffnungsansprache, dass Fortschritte bei der Wärme- und Kälteversorgung nötig seien, um die im Energiekonzept verankerten Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Die neue Richtlinie ist im Internet unter www.bmu.de und www.erneuerbare-energien.de sowie im elektronischen Bundesanzeiger abrufbar.
Heinen-Esser: "Gebäude verursachen etwa 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland. Auch der Stromverbrauch der Kältetechnik ist mit etwa 15 Prozent des gesamten Stromverbrauchs eine gewichtige Größe. Die Energie- und CO2-Einsparpotenziale sind immens. Dieser Bereich steht viel zu selten im Fokus, obwohl die Ziele des Energiekonzeptes in starkem Maße von Fortschritten in diesem Bereich abhängen. Insbesondere in der Effizienz müssen wir unser Tempo stark anziehen." Wichtige Impulse für energieeffiziente Produkte der Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik seien noch in diesem Jahr von der EU-Ökodesign-Richtlinie für Heizkessel und Kombiboiler, für Warmwasserbereiter und für Klimageräte im Wohnbereich zu erwarten.
Um eine verstärkte Dynamik in den Wärmemarkt der erneuerbaren Energien zu bringen, verstärkt das Bundesumweltministerium ab sofort seine Aktivitäten bei der Förderung der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Mit den heute in Kraft tretenden neuen Richtlinien zum Marktanreizprogramm werden folgende Änderungen vorgenommen:
I. Solarkollektoren:
1. (Befristete) Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro / Quadratmeter (m2 ) bis 30. Dezember 2011; danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m2 .
2. Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 Euro (früher 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.
3. Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro (früher 500 Euro) bis 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.
II. Biomassekessel:
1. Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3 ,früher 50 mg/m3) einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.
2. Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.
III. Wärmepumpen:
1. Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Die geforderten Jahresarbeitszahlen wurden abgesenkt.
2. Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten.
IV. KfW-Förderung:
1. Große Wärmepumpen werden neu in die KfW-Förderung aufgenommen.
2. Wegfall der Förderung für Biogasleitungen.
3. Fortführung der Ende 2010 ausgelaufenen Förderung für kleine Biogasaufbereitungsanlagen.
Quelle: www.erneuerbare-energien.de
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